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Kenny Kemper

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Haftung für Inhalte

B ART Entertainment Group, im Folgenden Autor genannt, übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Haftung für Links und Verweise

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (»Hyperlinks«), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden, insbesondere von allen, die die Würde des Menschen in irgendeiner Form verletzen. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymosierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

AGB für Live Buchungen:

<small>§1 Die Gesamtgage ist binnen 14 Tagen nach der Veranstaltung unter Angabe der Rechnungsnummer auf folgendes Konto zu überweisen: Kreissparkasse Düsseldorf, IBAN DE13 3015 0200 0002 0495 00, SWIFT-BIC WELADED1KSD, Zahlungsempfänger: B ART Entertainment Group. Die Gesellschaft versteuert die Gage beim Finanzamt Velbert unter der Steuernummer 139/5906/4248.

§2 Reisekosten sind in der Gage enthalten. Die Kosten für die Verpflegung der Musiker im üblichen Rahmen trägt der Veranstalter.

§3 Die Musikgruppe ist in der Ausgestaltung des Programms und der Darbietung frei von kunstbezogenen Weisungen des Veranstalters. Es kann sich nicht darauf berufen werden, dass die Musikgruppe künstlerisch oder technisch unzureichend ausgestattet ist. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist auch dann vorzunehmen, wenn die Musikgruppe mit Ihrer Darbietung bei Veranstalter oder Publikum nicht so ankommen sollte, wie dies erhofft oder erwartet wurde.

§4 Der Veranstalter verpflichtet sich (wenn nötig) das Konzert der GEMA mitzuteilen. Die GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Die GEMA-Listen sind der Musikgruppe nach dem Konzert zu übergeben.

§5 Ohne vorherige Genehmigung darf das Konzert weder aufgenommen, noch von Rundfunk, Fernsehen oder anderen Institutionen übertragen bzw. gesendet werden. Der Veranstalter erklärt sich bereit der Musikgruppe Foto und Filmmaterial zur Verfügung zu stellen.

§6 Sollte die Musikgruppe nach Abschluss dieses Vertrages Angebote und Vertragsmöglichkeiten für Fernsehen/Rundfunk/Filmproduktion erhalten, wird sie mit der Maßgabe von dem ursprünglichen Vertrag entbunden, dass zu gleichen Konditionen zu einem späteren und von beiden Seiten abzustimmenden Zeitpunkt ein Ersatzgastspiel stattfindet. Selbiges gilt für Supportangebote/Verträge für bekannte Gruppen.

§7 Der Auftrittsort muss mind. 1 1/2 Stunden vor Einlass des Publikums zum Aufbau der Backline und zum Soundcheck zugänglich sein. Bei Beginn des Aufbaus muss ein Hauselektriker oder eine mit den Stromanschlüssen im Veranstaltungsraum vertraute Person anwesend sein. Technische und akustische Proben liegen in Anzahl und Dauer im Ermessen der Musikgruppe.

§8 Im Falle der Erkrankung eines Mitgliedes der Musikgruppe und einer damit verbundenen Absage des Gastspiels stehen dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegen die Musikgruppe zu. Die Erkrankung ist auf Wunsch des Veranstalters innerhalb einer Woche durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die Musikgruppe bemüht sich Ersatzmusiker zu stellen.

§9 Sollte ein Eintreffen der Musikgruppe aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit, oder persönlicher Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird sie ausdrücklich von einer Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung trifft bei erster Alternative ebenfalls den Veranstalter.

§10 Die Musikgruppe übernimmt keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch die Besucher verursacht werden. Etwaige Ereignisse, die den Abbruch des Konzertes zur Folge haben, entbinden den Veranstalter nicht von der Zahlung der vereinbarten Gage. Sollte infolge solcher Ereignisse Eigentum der Musikgruppe beschädigt werden, so hat der Veranstalter hierfür aufzukommen, sofern die Beschädigung Folge seiner Unachtsamkeit war.

§11 Schäden, die durch die Gruppe verursacht wurden, sind dieser schriftlich innerhalb von vier Tagen nach dem Konzerttermin anzuzeigen. Ansprüche gegen die Gruppe können über diese Frist hinaus nicht geltend gemacht werden.

§12 Bei Vertragsbruch zahlt die jeweilig vertragsbrechende Partei an die andere Partei eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage.

§13 Sagt der Veranstalter bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag die Veranstaltung bzw. den Auftritt ab, so fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung an. Erfolgt die Absage im Zeitraum von 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag, fällt eine Vertragsstrafe von 90 % der Vergütung an. Erfolgt die Absage am selben Tag beträgt die Vertragsstrafe 100 % der Vergütung. Für das Datum der Berechnung der Höhe der Vertragsstrafe gilt der Zugang der Absage bei der Gruppe, schriftlich oder per Mail an die im Angebot befindliche Post- bzw. Emailadresse der Gruppe. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch der Gruppe auf Ersatz des Vertrauensschadens nach § 122 BGB gegenüber dem Veranstalter, den die Gruppe bei nachweislicher Absage eines anderweitigen Auftrittsangebotes gesondert geltend machen kann.

§14 Maßgebend ist allein der schriftliche, abschließende Vertrag. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Über den Vertragsinhalt insbesondere der Gage ist Stillschweigen zu bewahren. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.</small>

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